Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (Anga) fordert eine neue Medienregulierung, in der sich auch eine Must-Offer-Regelung für die TV-Anbieter findet. So dürften Kabelnetzbetreiber nicht diskriminiert werden, indem die Programmveranstalter diesen bestimmte Premium-Angebote vorenthalten.
Während die Branche im Zuge des Kabelstreits zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und den großen Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW derzeit vor allem über die Must-Carry-Regelungen diskutiert, fordert der Anga Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber auch eine sogenannte Must-Offer-Verpflichung für die TV-Veranstalter.
In einem Beitrag für das Magazin „Promedia“ (Ausgabe 12/2013) sprach die Geschäftsführerin des Verbandes, Andrea Huber, über die Notwendigkeit für Kabelnetzbetreiber, einen möglichst diskriminierungsfreien Zugang zu sogenannten Premiuminhalten zu bekommen. Die Medienregulierung müsse künftig sicherstellen, dass dies gewährleistet sei. „Wenn Sendeunternehmen über Exklusivvereinbarungen verhindern, dass andere Netzbetreiber die entsprechenden Inhalte den von ihnen angeschlossenen Haushalten zur Verfügung stellen, widerspricht das dem Schutzziel des Medienrechts, ein möglichst vielfältiges Programmangebot für den Endkunden zu gewährleisten“, so Huber.
Daher werde eine Must-Offer-Verprflichtung benötigt, die den Fernsehveranstalter, der über Premiuminhalte oder eine Premiummarke verfügt, dazu verpflichtet, diese den interessierten Netzbetreibern zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen, zu denen er bereits zuvor der Ausstrahlung über einen anderen Verbreitungsweg zugestimmt hat. [ps]
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