
Bonn/Berlin – Der Verband der Kabelnetzbetreiber bemängelt, dass die vom Bundeskabinett beschlossene Zuweisung von Frequenzbereichen für Mobile Datendienste zu möglichen Störungen auf anderen Übertragungswegen führen kann, da diese nicht geprüft wurde.
Die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung zur Zuweisung von Frequenzbereichen für mobile Datendienste vernachlässigt aus Sicht der Kabelnetzbetreiber die vorherige Prüfung möglicher Störungen anderer Übertragungswege.
Konkret sieht die beschlossene Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vor, dass der Bereich von 790 MHz bis 862 MHz zukünftig vorrangig zur mobilen breitbandigen Internetversorgung genutzt werden soll. Während die Verordnung störende Auswirkungen auf andere Rundfunkdienste als unzulässig ausschließt, fehlt jede Pflicht zur Untersuchung möglicher Störungen anderer Übertragungswege und vor allem der Endgeräte.
Dazu Thomas Braun, Präsident der Anga Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber: „Bei dem derzeit durchgeführten Versuch zur digitalen Dividende in Wittstock/Dosse und dem angekündigten Pilotprojekt in Baden-Württemberg sollen jeweils die Auswirkung auf DVB-T untersucht werden. Die Folgen für die Rundfunk- und Datenübertragung im Kabel und auf die daran angeschlossenen Endgeräte werden unseres Wissens in keinem dieser Piloten untersucht. Damit bleiben Störpotenziale, die jeden zweiten Haushalt in Deutschland treffen könnten, unberücksichtigt.“
Bundesweit werden 19,6 Millionen Haushalte über Breitbandkabelnetze mit Rundfunk und zunehmend auch mit breitbandigen Internetzugängen und Telefonanschlüssen versorgt. Viele dieser Kabelanschlüsse sind heute bereits bis 862 MHz ausgebaut und übertragen Angebote im gleichen Frequenzbereich, der auch für mobile Datendienste verwendet werden soll.
Die in der Anga organisierten Kabelnetzbetreiber begrüßen grundsätzlich eine flexible Nutzung der durch die digitale Dividende freiwerdenden Rundfunkfrequenzen, da sie eine Chance für bisher unversorgte ländliche Gebiete darstellen. Allerdings sind vor einer Zuweisung dieser Frequenzen an Betreiber, die Auswirkungen einer derartigen Nutzung auf andere Infrastrukturen und Rundfunkempfangsgeräte gründlich zu untersuchen. Dazu Thomas Braun: „Ein erster Test, den wir mit dem Institut für Rundfunktechnik (IRT) ebenfalls in Wittstock/Dosse in Brandenburg durchgeführt haben, ergab erhebliche Beeinträchtigungen des Empfangs von TV-Programmen und der Übertragung von Datensignalen über die Kabelnetze. Durch die Signaleinstrahlung wurden die Set-Top-Boxen und Fernsehgeräte in ihrer Funktion massiv gestört.
Hier müssen daher Untersuchungen durchgeführt werden, wie eine verträgliche Nutzung dieser Kabel-Frequenzen sichergestellt werden kann. Eine Beeinträchtigung der Funktionalität des TV-Kabels insbesondere durch Störungen der Teilnehmergräte könnte die umfangreichen Investitionen der Kabelanbieter entwerten und den gewünschten Ausbau der Breitbandversorgung sowie den gesamten Infrastrukturwettbewerb gefährden.“
Ein der Anga seit kurzem vorliegendes Gutachten der Berufsgruppe „Kabel-TV“ der Wirtschaftskammer Österreich unterstützt die Messergebnisse der Anga und des IRT. An die Politik wird daher die Forderung erhoben, vor der Freigabe dieser Frequenzen für mobile Datenanwendungen sämtliche notwendigen Untersuchungen durchführen zu lassen, damit ein störungsfreier Rundfunkempfang für Kabelkunden gewährleistet werden kann. [mg]
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