Entlastung für Mieter bei Kosten für Kabelanschlüsse: Gesetzentwurf beschlossen

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Fernbedienung, Fernsehen; © ghazii - Fotolia.com
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Mieter sollen nach Plänen der Bundesregierung künftig keine TV-Kosten für Kabelanschlüsse mehr über die Nebenkostenabrechnung zahlen müssen.

Das sieht ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts vor, den das Kabinett am Mittwoch beschloss. Konkret soll die Umlagefähigkeit von Telekommunkations-Kosten als Nebenkosten bei der Miete mit einer Übergangsfrist abgeschafft werden.

Dieses aus den 1980er-Jahren stammende „Relikt“ zur Ankurbelung der Kabelnetzversorgung habe seine Berechtigung verloren, heißt es in einem „Infopapier“ von Wirtschafts- sowie Verkehrsministerium. Alle Mieter sollten die Chance haben, ihren Anbieter selbst zu wählen. Das bisherige System hemme die Wahlfreiheit der Verbraucher und den Wettbewerb im Telekommunikationssektor.

Vorhaben der Regierung ist umstritten

Kabelnetzbetreiber hatten das Vorhaben kritisiert (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Auf sie könnten Umsatzeinbußen zukommen, wenn sich Mieter gegen den TV-Kabelbezug entscheiden und auf Alternativen setzen, ob Satellit oder Fernsehen über Telefonkabel-Internetleitungen (VDSL).

Peter Altmaier, CDU/CSU, Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Der Gesetzentwurf sieht außerdem einen rechtlich abgesicherten Anspruch für alle Bürger auf die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten vor. Außerdem soll es etwa einen schnelleren und flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen geben. Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht werden.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte, die Regierung setze Anreize für Investitionen und Innovationen, um den marktgetriebenen Ausbau der digitalen Infrastruktur voranzubringen. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kommentierte: „Egal, ob ich mich für ein Leben auf dem Land oder in der Stadt entscheide, künftig haben alle ein gesetzlich verankertes Recht auf schnelles Internet.“

Laut Regierung wird mit dem Gesetzentwurf ein Europäischer Kodex umgesetzt.

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129 Kommentare im Forum
  1. Also eine Entlastung sehe ich da nicht wirklich. Das Anbringen von SAT-Antennen ist häufig untersagt, bzw. technisch nicht möglich (keine freie Sicht zum Satelliten). Eine Alternative wäre dann der teure Einzelnutzervertrag beim Kabelanbieter, wenn man z. B. PayTV wie Sky nutzen möchte. Ansonsten sind IPTV Pakete bzw. DVB-T2 HD vielleicht die Alternativen.
  2. Es ist doch die Frage, ob sich die Kabelanbieter teure Einzelnutzerverträge dann noch leisten können. :-) Wenn die Preisdifferenz des Kabelanschlusses im Vergleich mit DVB-T2, IPTV oder Streaming sehr hoch ist, dann werden die Leute zu den alternativen Empfangsarten wechseln. Wenn der Preis moderat bleibt, dann werden auch die Leute nicht wechseln.
  3. Das wird ohnehin n Akt der Bürokratie... Nach der Übergangsfrist müssen die Kabelanbieter im Grunde genommen jeden einzelnen Mieter direkt anschreiben und Vertragsunterlagen mitschicken. Unterschreiben die Mieter nicht, müssen die jeweiligen Dosen verplombt werden usw. Ich persönlich bin nicht bereit rund 20 Euro für einen Kabelanschluss zu bezahlen, nur um dann HD Sender auch noch extra buchen zu müssen. Von technischen Restriktionen mal noch ganz abgesehen. Aktuell kostet mich das Ganze über die Nebenkosten rund 13 Euro im Monat und die HD Sender kriege ich gratis, also per SmartCard und CI+ Modul für 0,00 Euro im Monat. Das hat halt mit dem Vermieter zu tun, der die entsprechenden Verträge mit dem Zulieferer so abgeschlossen hat. Ich hab mal gelesen, dass es zwischen Vermietern und z. B. Vodafone sogar Verträge geben soll, die kostenlose Internetanschlüsse beinhalten (mit wenigen Mibit/s - quasi als Grundversorgung). Da muss sich am Markt dann wirklich was verändern, sonst wird Fernsehen ein teures Vergnügen, also per Kabelanschluss.
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