Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland verklagt die Deutsche Telekom wegen aus seiner Sicht überhöhter Entgelte für die Mitbenutzung von Kabelschächten. Die Klage sei am 5. April beim zuständigen Landgericht in Frankfurt/Main eingereicht worden, bestätigte Pressesprecher Marco Gassen am Donnerstagnachmittag auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de
Die Klage sei von der hundertprozentigen Tochtergesellschaft Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH eingereicht worden, so Gassen. Angestrebt wird laut einer Ad-hoc-Mitteilung des Unternehmens die Reduzierung der jährlichen Zahlungen für die Nutzung der Telekom-Kabelschächte von aktuell rund 100 Millionen Euro um etwa zwei Drittel. Außerdem will sich Kabel Deutschland aus Sicht des Unternehmens überzahlte Beträge aus der Vergangenheit in Höhe von rund 273 Millionen Euro zuzüglich Zinsen erstreiten.
Die Klage stützt sich auf den Vorwurf einer missbräuchlich überhöhten Vergütung. Gassen erklärte gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de, die Klage sei deshalb nicht gegen die Bundesnetzagentur und deren Entgeltfestsetzung, sondern gegen den Vertragspartner Telekom eingereicht worden, weil Uneinsichtigkeit über die Auslegung der regulierten Entgelte bestehe.
Kabel Deutschland vertrete die Auffassung, dass die von der Bundesnetzagentur festgelegten Sätze für die Mitbenutzung von Kabelkanälen der Deutschen Telekom zum Zweck des für VDSL-Angebote erforderlichen Zugangs zu Kabelverzweigern (Multifunktionsgehäuse) auch für Kabel Deutschland gültig seien. Die Deutsche Telekom bestreitet dies. Deshalb beschreite man jetzt den Weg der Klage.
Die Kabel-Deutschland-Tochter ist derMeinung, dass es zwischen den regulierten und den von ihr genutzten Kabelkanälen keine Unterschiede gibt, die eine Abweichung der geschuldeten Vergütung von dem jeweils regulierten Entgelt rechtfertigen, hieß es offiziell. „Wir wollen reduzierte jährliche Entgelte in Höhe von 34 Millionen Euro sowie eine Rückforderung für den Zeitraum von 2004 bis 2011 durchsetzen“, präzisierte Gassen die Forderungen der Klageschrift. Konsequenzen für Kunden und den Betrieb der bestehenden Breitbandkabelnetze stünden nicht zu befürchten. [ar]
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