In den USA treffen sich die Mediengiganten John Malone und Gary Klesch vor Gericht. Grund der Auseinandersetzungen sind die Fernsehkabelnetze in Deutschland.
Am Kabel in Deutschland werden wir Journalisten noch viel Freude haben, nicht nur an neuen Strategien, sondern auch an Altlasten, die bewältigt werden müssen. Vor noch nicht allzu langer Zeit haben John Malone, Chef von Liberty Media in Colorado und Gary Klesch, Investment Banker aus London gemeinsam gespeist und darüber nachgedacht, wie sie den Deutschen Kabelmarkt in den Griff kriegen. Nun trifft man sich vor Gericht wieder und streitet um Milliarden.
Gary Klesch (Foto oben) beschuldigt John Malone (Foto unten) ihn beim beabsichtigten Kauf der Kabelnetze über den Tisch gezogen und betrogen zu haben. Beabsichtigt war der gemeinsame Kauf der Kabelnetze aber Malone habe, als es positiv um den Kauf stand, die Geschäftsverbindung gelöst und Klesch aus dem Geschäft gedrückt. Ein klassischer „Squeeze-Out“. Klesch möchte jetzt 1 Milliarde Dollar als Schadenersatz plus eine noch zu spezifizierende Summe als Strafe für Malone.
Gary Klesch, ein ehemaliger hochrangiger Mitarbeiter des US Schatzamtes investierte mit seinem Unternehmen bevorzugt in Firmen, deren positive Ertragssituation in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Möglichkeiten stand. Liberty Media wiederum hatte Anteile an Unternehmen, wie QVC, Encore, STARZ! oder Discovery.
Die Deutsche Telekom entschied 1999 das Kabelnetz in neun Häppchen aufzuteilen und zu verkaufen. Klesch bekam den Zuschlag für Hessen und das exklusive Verhandlungsrecht für zwei weitere Regionen. Im Februar 2001 wollten Liberty und Klesch gemeinsam weitere sechs Regionen hinzukaufen. Vor Gericht sagt Klesch nun, dass die beiden Unternehmen in einer gleichrangigen Partnerschaft mit Aufgabenteilung zusammengearbeitet haben. Klesch sollte das Geschäft verhandeln und Liberty sollte das Geld besorgen. Liberty soll nun gegen diese Vereinbarung verstoßen und unabhängig verhandelt haben. Liberty wiederum sagt, dass man darüber geredet hat, aber das sich daraus keine Verpflichtung in Form eines Vertrages ergeben hätte. Es gibt allerdings zwei Briefe, die die Klesch Angaben bestätigen. Das Gericht will nun in den nächsten drei Wochen entscheiden, ob diese Briefe gültige Verträge sind oder dass sie durch Handlungen der beiden Parteien ungültig wurden.
Was ist ein Squeeze Out? Der Begriff kommt aus dem Aktienhandel. Sie besitzen 95% eines Unternehmens und wollen die restlichen 5% ebenfalls haben. Dann machen sie den verbliebenen Aktionären ein Angebot. Selbiges kann friedlich oder vor Gericht ausgetragen werden. Natürlich gibt es auch Unternehmen, die übersetzen „Squeeze Out“ nicht mit rausdrücken sondern mit auspressen.
Beispiel: Sie besitzen so um die 500 Millionen und wollen eine Firma kaufen. Dazu nehmen sie einen Partner ins Boot, der nur 100 Millionen in der Brieftasche hat. Dann vereinbaren sie, dass das Eigenkapital und die Verbindlichkeiten anhand der Geschäftsanteile gezahlt werden müssen. Hilfreich ist dabei, wenn sie gute Freunde sind und gemeinsam mal einen Ochsen am Spieß geröstet haben. Es gibt jetzt mehrere Wege zum Glück. Zum Beispiel das Eigenkapital um 200 Millionen zu erhöhen und danach die Verbindlichkeiten nach oben zu schrauben. Der kleinere Partner hat dann kein Geld mehr für die letzen 10 Millionen, die er zahlen soll. Da sie aber generös sind, bieten sie ihm an für seine 20 Millionen Geschäftsanteil so 1 Million. Solche Dinge können dann bei dem kleineren Partner unter Umständen Missmut erzeugen.
Ihr DIGITAL INSIDER
Ab Oktober noch mehr Insiderinformationen! Jeden Monat druckfrisch in DIGITAL INSIDER.[fp]
Bildquelle:
- Empfang_Kabel_Artikelbild: © soupstock - Fotolia.com