Neue Schlappe für Kabel Deutschland: Im Millionen-Prozess gegen die Telekom, den der Kabelanbieter wegen zu hoher Netzentgelte angestrengt hat, hat das Oberlandesgericht Frankfurt nun ebenfalls zugunsten der Telekom entschieden. Nun bleibt der KDG nur der Weg zum Bundesgerichtshof.
Kabel Deutschland kommt mit seiner Millionen-Klage gegen die Deutsche Telekom nicht weiter. Nachdem der Kabelnetzbetreiber bereits vor dem Landgericht Frankfurt mit seinen Forderungen wegen angeblich zu hoher Nutzungsgebühren für Kabelleitungen gescheitert war, ist der Konzern vor das Oberlandesgericht Frankfurt weitergezogen und hat nun auch dort eine Niederlage erlitten. Denn wie das Gericht am Dienstag mitteilte, wurde die Klage von Kabel Deutschland auch in dieser Instanz zurückgewiesen.
Stein des Anstoßes ist dabei eine Vereinbarung aus dem Jahr 2003, als die Telekom ihr Kabelnetz an Kabel Deutschland verkaufte und beide Parteien für die Weiternutzung der Kabelanlagen einen Preis von jährlich 100 Millionen Euro festgelegt haben, den die Unterföhringer an das Bonner Unternehmen zu zahlen haben. Der Kabel-Konzern argumentiert nun aber nachträglich, dass der Preis viel zu hoch sei und beruft sich dabei auf eine Entgeltregulierung der Bundesnetzagentur, in der die Behörde die Preise für die Nutzung der sogenannte „letzte Meile“ neu festgesetzt hat.
Da die Angaben der Bundesnetzagentur aber deutlich niedriger ausfallen als das, was Kabel Deutschland zahlt, fordert der Konzern nun eine Reduzierung des jährlichen Entgelts um zwei Drittel und klagt dagegen, dass die Telekom ihre marktbeherrschende Stellung ausgenutzt habe. Zudem sollen nach dem Ansinnen des Kabelanbieters alle Beträge, die angesichts der zu hohen Preise zu viel bezahlt wurden, nun rückerstattet werden. Dabei geht es um mehr als 400 Millionen Euro.
Die Richter in Frankfurt teilten die Ansicht von Kabel Deutschland allerdings nicht, denn nach ihrer Auffassung stellt die Weigerung der Telekom, den Vertragspreis nun nachträglich anzupassen, keine missbräuchliche Ausnutzung ihrer Marktmacht dar. Damit entschied auch das Oberlandesgericht zu Gunsten des Bonner Konzerns.
Welche Konsequenzen Kabel Deutschland aus der neuerlichen Niederlage zieht, bleibt abzuwarten. Der Konzern will sich das endgültige Urteil nun erst einmal genau anschauen und dann weitere Schritte abwägen. Viele Möglichkeiten hat Kabel Deutschland dabei nicht, denn eine Revision wurde nicht zugelassen. Dem Konzern bleibt damit nur der Weg zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe, um Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. [fm]
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