Seltsame Argumentation von Kabel Deutschland im Kabelstreit-Prozess gegen den BR vor dem OLG München: Im Berufungsprozess argumentierte der Kabelnetzbetreiber, dass seine „Überlebensinteressen“ deutlich schwerer wiegen als die Interessen des BR an einer möglichst billigen Verbreitung. Dass Netzbetreiber jedoch auch ohne Einspeiseentgelte ganz gut überleben können, zeigt der Markt.
Nach der Niederlage gegen den SWR vor gut einer Woche geht für Kabel Deutschland nun auch der Prozess gegen den BR in die zweite Runde. Da die Klage im Kampf um die weitere Zahlung der Einspeiseentgelte vor dem Landgericht abgewiesen wurde, versucht der Kabel-Konzern nun im Berufungsverfahren seine Forderungen vor dem oberlandesgericht München durchzudrücken. Dabei geht es für den Netzbetreiber nach eigenen Aussagen offenbar um viel. So argumentierte Kabel Deutschland in dem Verfahren, dass das „Überlebensinteresse“ des Kabel-Anbieters in diesem Streit deutlich mehr wiegen als das Interesse des BR an einer möglichst billigen Verbreitung seiner Programme, wie das Nachrichten-Portal „Heise“ am Donnerstag berichtete.
Die öffentlich-rechtiche Rundfunkanstalt sieht das allerdings anders und verwies darauf, dass die meisten anderen Netzbetreiber heute kein Geld mehr für die Programmeinspeisung verlangen. Zudem werde Kabel Deutschland mit den jeweiligen Signalen von den Öffentlich-Rechtlichen beliefert, sodass von einer Ausbeutung nicht gesprochen werden könne. Der Markt sei gänzlich anders, als Kabel Deutschland es darstellt, hieß es weiter vom BR.
Tatsächlich sind Kabel Deutschland sowie Unitymedia Kabel BW derzeit die einzigen Kabel-Anbieter, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Einspeisegebühren einfordern. Andere Kabelnetzbetreiber erhielten seit jeher keine Einspeisevergütung für die Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Sender.
Da ARD und ZDF seit Januar aber nicht mehr bereit sind, die rund 60 Millionen Euro im Jahr abzutreten, haben die Netzbetreiber die Rundfunkanstalten verklagt – bisher allerdings erfolglos. Kabel Deutschland hat bereits mehrere Niederlagen vor Gericht einstecken müssen, zuletzt gegen den SWR sogar schon in der zweiten Instanz. Hinsichtlich der Verfahren mit Unitymedia Kabel BW gibt es aktuell noch keine Urteile.
ARD und ZDF berufen sich in diesem Streit auf die Must-Carry-Regeln, die die Netzbetreiber dazu verpflichten, die Öffentlich-rechtlichen Programme zu verbreiten. Die Kabelnetzbetreiber halten ihrerseits dagegen, dass diese Verpflichtung zwar bestünde aber nirgendwo stehe, dass dies kostenlos erfolgen muss.
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