Eine Millionenklage von Kabel Deutschland gegen die Deutsche Telekom könnte neu aufgerollt werden. Derzeit überprüft das Oberlandesgericht Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom August 2013. Damals war Kabel Deutschland mit einer Klage wegen zu hoher Nutzungsgebühren für Kabelleitungen gegen die Telekom gescheitert.
Eine Millionenklage von Kabel Deutschland gegen die Deutsche Telekom könnte neu aufgerollt werden. Wie der Finanznachrichtendienst Bloomberg berichtete, prüft derzeit das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main als Berufungsinstanz ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom August 2013. Damals hatte Kabel Deutschland gegen die Höhe der Gebühren für die Nutzung von Kabelleitungen geklagt und gegen die Deutsche Telekom verloren. Laut dem zuständigen Richter Wolfgang Weber sei dabei jedoch der relevante Markt falsch interpretiert worden.
Der Streitfall geht auf das Jahr 2003 zurück. Damals hatte die Deutsche Telekom ihr Kabelnetz an Kabel Deutschland verkauft. Für die Weiternutzung der Kabelanlagen der Telekom durch Kabel Deutschland hatten beide Unternehmen damals einen Preis von jährlich 100 Millionen Euro vereinbart. Nachdem die Bundesnetzagentur jedoch 2012 die Entgelte für die Mitbenutzung von Kabelkanälen der Telekom, etwa für VDSL-Zugänge anderer Anbieter, auf ein deutlich niedrigeres Niveau reguliert hatte, forderte auch Kabel Deutschland einen neuen, um zwei Drittel reduzierten Preis und klagte gegen die marktbeherrschende Stellung des Bonner Telekommunikationsriesen.
Das Landgericht Frankfurt war der Auffassung von Kabel Deutschland jedoch nicht gefolgt, wonach die Deutsche Telekom eine marktbeherrschende Stellung inne hätte, und hatte die Klage zu Gunsten der Bonner entschieden. Diese Entscheidung wird mittlerweile von den Richtern des Berufungsgerichts zumindest in Zweifel gezogen, sodass der Fall möglicherweise in diesem Punkt noch einmal neu aufgerollt werden könnte.
Dass sich Kabel Deutschland dann jedoch mit seiner Klage durchsetzen könnte, ist aber noch keineswegs ausgemacht. Immerhin hatte der Kabelnetzbetreiber 2003 einen Vertrag mit der Deutschen Telekom abgeschlossen, in dem die Vergütung für die Weiternutzung der Kabelanlagen geregelt ist. Eine finale Entscheidung des Berufungsgerichts wird für den 29. Juli erwartet. [ps]
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