Kabel-Deutschland-Kunden können sich seit Anfang April über elf weitere HD-Sender von ARD und ZDF freuen. Doch die von den Veranstaltern angebotenen HbbTV-Dienste lassen sich auf den Kanälen nicht nutzen. Kabel Deutschland filtert dieser bei der Einspeisung in das Kabelnetz heraus. Begründet wird dies mit den fehlenden Einspeiseverträgen.
Anfang April überraschte Kabel Deutschland seine Kunden mit der Einspeisung von elf weiteren HD-Sendern der öffentlich-rechtlichen Veranstalter. Zuvor hatte sich der Kabelnetzbetreiber monatelang geweigert, weitere hochauflösende Kanäle von ARD und ZDF in seinen Netzen zu verbreiten, da beide Rundfunkanstalten sich weigern, die von Kabel Deutschland geforderten Entgelte für die Kabelweiterleitung zu entrichten. Zwar ist der Streit nach wie vor nicht beigelegt, doch die Zuschauer können nun zumindest ein größeres Angebot an unverschlüsselten HD-Sendern im Kabel sehen.
Wie sich jedoch herausstellte, ist die Einspeisung der elf neuen Kanäle auch mit einem Wehrmutstropfen verbunden, denn der standardmäßig heute im TV-Signal enthaltene HbbTV-Dienst steht den Kabel-Deutschland-Kunden auf diesen Sendern nicht zur Verfügung. Dieser wird vom Netzbetreiber bei der Einspeisung der Sendesignale in die Kabelnetze herausgefiltert. In einem auf dem Kundenportal von Kabel Deutschland verbreiteten Statement bestätigte der Kabelnetzbetreiber dieses Vorgehen. Darin heißt es: „Kabel Deutschland speist HbbTV nur auf besondere Nachfrage eines jeden Programmanbieters und nach einer entsprechenden Vereinbarung ein. Da es im Zuge der jüngsten Aufschaltung zwischen Kabel Deutschland und den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten keine konkreten Gespräche über die Einspeisung diesbezüglicher Zusatzdienste gab, erfolgt zum aktuellen Zeitpunkt auch keine Signalisierung von HbbTV.“ Inkonsequente Lösung
HbbTV (Hybrid Broadband Broadcast Television) ermöglicht es dem Sender, sein lineares Fernsehprogramm direkt mit seinen non-linearen Angeboten, wie etwa der Mediathek, zu verknüpfen. Ist der jeweils genutzte Receiver oder Fernseher mit dem Internet verbunden, erscheint beim Aufrufen eines Kanals ein Hinweis, wonach das HbbTV-Portal mit dem Drücken der roten Taste auf der Fernbedienung aufgerufen werden kann. Damit diese technische Lösung funktioniert, senden die Programmveranstalter einen entsprechenden Internet-Link im normalen Fernsehsignal mit. Dieser Link wird bei den neu eingespeisten HD-Sendern von Kabel Deutschland also herausgefiltert.
Tatsächlich werden alle entsprechenden HbbTV-Dienste jedoch weiterhin im Netz von Kabel Deutschland verbreitet – allerdings nur auf den SD-Versionen der jeweiligen Sender, auf denen sie auch bisher schon verfügbar waren. Zuschauer mit digitalem Kabelanschluss können diese also nutzen, müssen jedoch dazu von der HD-Version eines Senders zuerst auf die SD-Version umschalten. Diese Lösung ist für den Zuschauern nicht nur unnötig kompliziert, sie ist auch inkonsequent in Bezug auf das verbreitete Statement. Denn tatsächlich werden aktuell alle öffentlich-rechtlichen Sender, ganz gleich ob in HD oder in SD und ganz gleich ob mit HbbTV oder nicht, ohne eine vertragliche Grundlage in den Netzen von Kabel Deutschland verbreitet. Auch eine medienrechtliche Frage
Neben der für Zuschauer unkomfortablen Lösung stellt sich in diesem Falle auch eine medienrechtliche Frage, die bislang durch den Rundfunkstaatsvertrag nicht final geklärt ist. Laut Artikel 52a RStV ist es einem Plattformbetreiber untersagt, die Programme eines Veranstalters bei der Weiterverbreitung technisch und inhaltlich zu verändern. Technische Veränderungen dürfen nur dann stattfinden, sofern sie einer effizienteren Kapazitätsnutzung dienen und vereinbarte Qualitätsstandards nicht beeinträchtigen. Ob HbbTV unter diese Regelung fällt, ist bislang ein Streitthema. Laut einer gemeinsamen Position von ARD und ZDF aus dem Jahre 2012 sollte der Artikel 52a des RStV jedoch auch hier seine Anwendung finden. [ps]
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