Seit über einem Jahr filtert Kabel Deutschland nun schon die HbbTV-Signale von ARD und ZDF, um im Kabelstreit Druck auf die Sender aufzubauen. Eine Beschwerde der ARD brachte aber nichts: Laut der ZAK tut der Netzbetreiber nichts Verbotenes.
Nachdem die Fronten im Kabelstreit verhärtet waren und eine Einigung nicht in Sicht stand, verlegte Kabel Deutschland sich auf eine andere Strategie, die vor allem zu Lasten der Kunden geht: Leistungen, die über die gesetzlichen Vorgaben (Must Carry) hinausgehen, werden gestrichen. So sind seit 2013 nicht nur die regionalen Varianten sowie mehrere analoge Sender der Dritten Programme rausgeflogen, sondern der Netzbetreiber hat auch die Datenraten bei der Übertragung der Öffentlich-Rechtlichen gekürzt. Seit April 2014 werden zudem die HbbTV-Signale von ARD und ZDF in den Netzen von Kabel Deutschland gefiltert, sodass Kunden das Angebot nicht nutzen können.
Hintergrund dieser Aktionen ist dabei die Weigerung der Öffentlich-Rechtlichen, weiter Einspeiseentgelte an die großen Netzbetreiber zu zahlen. Der Streit wird aktuell vor den deutschen Gerichten ausgefochten und um den Druck auf ARD und ZDF zu erhöhen, beschneidet Kabel Deutschland an verschiedenen Ecken das gebührenfinanzierte Angebot in seinen Netzen.
Nachdem der Netzbetreiber begonnen hatte, die HbbTV-Signale zu filtern, hatte die ARD Beschwerde bei den Medienwächtern eingelegt, da die Rundfunkanstalt in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen das Gebot der Signalintegrität nach § 52a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) sieht. Erfolg hatte die ARD damit aber nicht, denn die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat die Beschwerde abgewiesen.
Nach Einschätzung der ZAK gehört das HbbTV-Signal weder technisch noch inhaltlich zum Transportstrom des Rundfunksignals. Der Begriff „Programm“ umfasse nur Bild und Ton des Senders, aber keine begleitenden Dienste wie HbbTV. Damit sehen die Medienwächter keine Verpflichtung auf Seiten Kabel Deutschlands, die weiterführenden Angebote der Sender, die über den hybriden Standard übertragen werden, in seinen Netzen zu verbreiten. Somit darf Kabel Deutschland die Signale filtern.
Zudem betonte die ZAK, dass sie auch nicht die Ansicht der ARD teile, dass sich aus dem Gebot der Signalintegrität ein vollständiges Verbot der technischen Veränderung der Signale herauslesen lasse. Vielmehr sei es richtig, dass Netzbetreiber Modifikationen vornehmen können, um das Programmsignal an den jeweiligen Plattformstandard anzupassen. Zudem konnte nicht festgestellt werden, dass es dabei zu einer Veränderung des Programms gekommen ist, hieß es weiter.
Auch mit Blick auf die Datenrate stellte sich die ZAK auf die Seite von Kabel Deutschland. Diese entspreche dem Plattformstandard, eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, wie die ARD hier beklagt, sehen die Medienwächter nicht. Sofern private Programme in einer besseren Qualität verbreitet werden, liegen dem vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Darauf könne sich die ARD aber nicht berufen. [fm]
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