Kabel BW ist nun Unitymedia

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Zu Beginn des Monats April änderte sich für Kabelkunden des Netzbetreibers Kabel BW alles und doch (fast) nichts. Aus Kabel BW wurde Unitymedia. Was müssen Kunden dennoch beachten?

Reichlich verwirrt wirkte kein Kabelkunde in Baden-Württemberg am 1. April, hatte es der Netzbetreiber Unitymedia doch schon lange angekündigt, dass es bei Kabel BW nach der Fusion zu einer Namensumbenennung kommen würde. Doch was ändert sich nun wirklich für die Kunden aus dem Ländle, was man möglicherweise in Hessen und Nordrhein-Westfalen bei Unitymedia schon lange kennt?

Vorweg das Wichtigste, denn so teilt es auch Unitymedia für alle Teilnehmer in Baden-Württemberg mit: „Für Sie besteht kein Handlungsbedarf, für Sie ändert sich nichts“. Das klingt beruhigend oder auch nicht und wird durch die Aussage ergänzt, dass man die gebuchten Leistungen und Dienste auch weiterhin ganz entspannt genießen könne.

Doch zu den Fakten: Aus der Kabel BW GmbH wird die Unitymedia GmbH mit Sitz in Köln. Alle bestehenden Verträge und Leistungen bleiben tatsächlich durch die Umfirmierung unberührt.
 
Was aber ändert sich denn nun? Durch den vereinheitlichen Namen will Unitymedia seine Position im Wettbewerb mit überregionalen und international agierenden Anbietern stärken. Als Kunden muss man erst mal gar nichts unternehmen. Die Gültigkeit bestehender Verträge bleibt unberührt und es wird auch nichts an diesen Verträgen teurer, so der Kölner Betreiber. Die Rechnungen erhalten die betroffenen Kunde nun von der Unitymedia BW GmbH, nicht mehr von der Kabel BW GmbH. Für Kunden wichtig zu wissen: Ihre bisherige Kundennummer bleibt bestehen und sollte weiterhin griffbereit zur Hand sein, wenn noch Fragen gegenüber dem Netzbetreiber auftauchen sollten. Das SEPA-Lastschriftmandat geht auf die neue Gesellschaft über, so dass kein neuer Lastschriftauftrag erteilt werden muss.
 
Wer mutmaßt, dass man durch die Umfirmierung ein außerordentliches Kündigungsrecht hätte, der wird enttäuscht: Durch die Umbenennung bleibt der bestehende Vertrag weiterhin gültig. Selbstverständlich kann man jederzeit auf ein höherwertiges Produkt umsteigen, aber Vorsicht: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt in diesem Fall 24 Monate. Auch könnten durch diese Umstellung zusätzliche Kosten entstehen. Kunden sollten daher vor dem Abschluss eines höherwertigen Vertrages die AGBs und Preislisten einsehen.
 
Die Ladenlokale der Beratungsstellen bleiben auch in Baden-Württemberg weiterhin Ansprechpartner, auch wenn deren Schriftzüge in Kürze getauscht werden und das neue Unitymedia-Logo in den Städten Baden-Württembergs zu sehen sein wird. Die Ansprechpartner und die Zahl der Mitarbeiter soll sich nach Angaben des Netzbetreibers durch die Umstellung nicht ändern. [th]

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9 Kommentare im Forum
  1. Raider heißt jetzt Twix ...und keiner kann außerordentlich kündigen. Ich dachte, das könne man immer, wenn der Anbieter neue AGBs hat.
  2. AW: Kabel BW ist nun Unitymedia Steht ja nirgendwo, dass sich die AGB ändern. Und laut Handelsregister hat sich lediglich die Firma, also der Name (Firma != Unternehmen) geändert. Der Vertragspartner, das Unternehmen 83533 im Handelsregister, ist weiterhin das selbe. Statt "Kabel BW GmbH" heisst es jetzt eben "Unitymedia BW GmbH". Also quasi das gleiche als wenn ein Kunde heiratet und dann anders heißt. Hierdurch ergibt sich ja auch kein Sonderkündigungsrecht.
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