Obwohl vom Urteil des Bundeskartellamts zur Aufhebung der SD-Grundverschlüsselung der Free-TV-Sender von RTL und ProSiebenSat.1 nicht direkt betroffen, werden sich auch die Kabelnetzbetreiber kaum gegen eine verschlüsselungsfreie Weiterleitung der Sender wehren können. Wie das BKartA klarstellte, müssen die Sender gegenüber den Netzbetreibern sicher stellen, dass die Signale unverschlüsselt die Zuschauer erreichen.
Mit seinem Urteil vom 28. Dezember 2012 hat das Bundeskartellamt (BKartA) den privaten Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 die weitere Verschlüsselung ihrer Free-TV-Sender in SD-Qualität auf den Übertragungswegen Satellit, Kabel und IPTV untersagt. RTL und ProSiebenSat.1 haben zugestimmt, ihrer entsprechenden Programmen für einen Zeitraum von zehn Jahren nur noch unverschlüsselt auszustrahlen (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
Wie das BKartA auf Nachfrage des DF-Schwestermagazins DIGITAL INSIDER nun bestätigte, müssen die Sendergruppen dabei auch sicherstellen, dass die entsprechenden Signale auch die Zuschauer unverschlüsselt erreichen. „Die rechtlichen Pflichten aus unserer Entscheidung treffen zwar nicht die Kabelnetzbetreiber direkt, aber tatsächlich werden sie sich der unverschlüsselten SD-Übertragung von RTL und Pro Sieben Sat 1 kaum entziehen können, insbesondere wenn sie daneben noch HD oder Pay-TV dieser Sender übertragen“, so Martina Parulava aus der Pressestelle der Kartellbehörde.
Die beiden Sendergruppen müssten demnach auch gegenüber den Netzbetreibern durchsetzen, dass die SD-Signalübertragung ohne Verschlüsselung weiterläuft. Eine Ausnahme bestünde lediglich in solchen Kabelnetzen, in denen alle Sender, also auch jene von ARD und ZDF, verschlüsselt ausgestrahlt werden. Dies betrifft vor allem einige privat betriebene Kleinstnetze. In diesen dürften auch RTL und ProSiebenSat.1 einer Verschlüsselung ihrer SD-Signale zustimmen. „Allerdings haben sie sich verpflichtet, auch in diesem Fall keine Signalschutzbeschränkungen zu nutzen“, so Parulava weiter. [ps/mh]
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