Horizon TV und Remote App kartellrechtlich bedenklich?

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Unter dem Namen horizon.tv und dem Namen Horizon TV Remote App wird derzeit in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg ein Portal von Unitymedia Kabel BW sowie eine Fernsteuerungs-App für die Horizon-Box in Nordrhein-Westfalen und Hessen betrieben, die beide derzeit nur mit dem Internet des Kabelnetzbetreibers zu nutzen sind. Wieder ein Fall für das Bundeskartellamt in Sachen Unitymedia Kabel BW?

Kabel BW verbreitete es jüngst per Twitter: „Gute Nachricht für Kunden mit Kabel- und Internetanschluss: Ab sofort könnt ihr Horizon TV kostenfrei nutzen“. Das bezieht sich aber leider nur auf Kunden, die auch beim Kabelnetzbetreiber das Internetangebot nutzen. Auf Nachfrage ergänzt Kabel BW per Twitter: „Da es sich bei Horizon TV um Fernsehen über das Internet handelt, benötigen Sie einen Kabel-/Internetanschluss“. Horizon TV sei ja auch ausschließlich für Unitymedia und Kabel BW Kunden angedacht, so der Netzbetreiber weiter.

Ganz plausibel ist diese Argumentation dennoch nicht, denn man hatte doch als TV-Kunde von Unitymedia Kabel BW stets die Wahl, wo man Internetkunde sein möchte, um Apps oder Portale von welchem Anbieter auch immer zu nutzen. Bei Unitymedia Kabel BW ist dies nun nicht mehr gewünscht.
 
Zweiter Fall: In Nordrhein-Westfalen und Hessen bietet Unitymedia bereits die Horizon-Box an. Zu dieser gibt es eine Fernbedienung per App, die so genannte Horizon TV Remote App. Ein Anruf beim Callcenter bringt Gewissheit, was man befürchten musste: Auch hier gibt es den Zugang nur, wenn auch der Internetanschluss bei Unitymedia bestellt wird. Damit zwingt Unitymedia bereits an zwei Stellen seine Kunden, den Internetzugang ebenfalls beim Kabelnetzbetreiber zu bestellen, wenn man die neuen Features nutzen will.
 
Insider fragen, wo das hinführen mag und halten den Zwang zum Unitymedia-Internet bei Portal und Remote-App der Horizon-Box schon heute für kartellrechtlich bedenklich. Es könnte in jedem Falle ein schlechter Zeitpunkt des Unitymedia-Managements für Experimente dieser Art sein, da die Fusionsbestrebungen von Unitymedia und Kabel BW ohnehin erneut beim Bundeskartellamt in Bonn zur Prüfung liegen.
 
Teil 1: Horizon – „BITTE WARTEN…“
Teil 2: Es gibt Horizon-Geräte, die funktionieren
Teil 3: Horizon – Eine neue Videothek? 
Teil 4: Horizon – Abendliches Zapping
Teil 5: Horizon – Erster Blick auf Video on Demand
Teil 6: Horizon – Diese Videos gibt es doch!
Teil 7: Horizon – Wo bitte geht’s zu meinem Fernsehsender?
Teil 8: Horizon – Stromfresser und ausbaufähige Bedienung
 
Zur Homepage von Unitymedia [th]

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34 Kommentare im Forum
  1. AW: Horizon TV und Remote App kartellrechtlich bedenklich? So ein Blödsinn! es handelt sich um IPTV in Bundelung mit einem Internetanschluss vom jeweiligen Provider. Was macht denn die T-Com mit Entertain? Kann ich Entertain via UMKBW Anschluss buchen? Nein, ich muss einen Telekomanschluss nehmen, ergo ein Witz mit Anlauf die Anschuldigung. Sollen sie doch Entertain auch für alle Provider öffnen, dann bin ich dabei.
  2. Das ist echt ein Ding. Jetzt könnten man sagen, das machen andere doch auch, stimmt aber nicht. Es handelt sich eben nicht um IPTV in Bündelung mit Internetanschluss. Der Vergleich zu Entertain ist daher nicht korrekt. Es geht nämlich hier nicht um die Horizon-Box selbst, sondern um die Nutzung des Internetportals horizon.tv und die Remote-App auf dem iPhone oder iPad.
  3. AW: Horizon TV und Remote App kartellrechtlich bedenklich? Das Endgerät: Ob TV oder Box sollte hier aus meiner Sicht keine Rolle spielen. Es handelt sich um beschränkte TV Signale.
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