Grünes Licht für EPG von Kabel Deutschland

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Unterföhring – Die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) hat den elektronischen Programmführer (EPG) von Kabel Deutschland freigegeben.

Formal bedeutet dies, dass die medienrechtliche Unbedenklichkeit gemäß § 53 RStV des zur Freigabe
eingereichten elektronischen Programmführers festgestellt wurde.
 
Der von Kabel Deutschland konzipierte EPG garantiert die chancengleiche, angemessene und nicht diskriminierende Darstellung der verschiedenen Programme. Der Antrag auf Zulassung ist somit berechtigt und begründet. „Die Feststellung der Unbedenklichkeit des Elektronischen Programmführers durch die BLM werten wir als positives Signal auf dem Weg zur erfolgreichen Digitalisierung des Kabelfernsehens in Deutschland“, bekräftigt Roland Steindorf, Sprecher der Geschäftsführung von Kabel Deutschland. „Unsere Kunden haben mit dem EPG ein praktisches und anbieterneutrales Hilfsmittel, um durch das vielfältige TV-Angebot zu navigieren.“[lf]

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