Vom jüngsten Urteil des Bundeskartellamts zur Aufhebung der SD-Verschlüsselung von RTL und ProSiebenSat.1 sieht sich der Kabelkiosk von Eutelsat als reiner Übertragungswegbetreiber nicht betroffen. Entscheidend seien die Vereinbarung zwischen Sender- und Kabelnetzbetreibern.
Am vergangenen Freitag (28. Dezember 2012) hatte das Bundeskartellamt den privaten Senderveranstaltern RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, die SD-Varianten ihrer Free-TV-Programme auf den Übertragungswegen Satellit, Kabel und IPTV weiterhin mit einer so genannten Grundverschlüsselung zu versehen (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Für den Kabelkiosk von Eutelsat werde dieses Urteil jedoch keine Aufhebung der SD-Verschlüsselung bedeuten, wie Unternehmenssprecher Thomas Fuchs auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de mitteilte.
Demnach sei die verschlüsselte Zuführung der Signale von Übertragungswegbetreibern wie dem Kabelkiosk vom Urteil des Bundeskartellamts nicht betroffen. „Letztendlich ist die Einspeisevereinbarung zwischen Kabelnetzbetreiber und Inhalteanbieter ausschlaggebend dafür, unter welchen technischen Voraussetzungen die SD-Free-TV Sender in den Netzen angeboten werden – sprich: ob verschlüsselt oder unverschlüsselt“, so Fuchs. Nach Aussagen von Eutelsat seien damit die Verträge zwischen Sender- und Kabelnetzbetreibern ausschlaggebend, ob die Signale verschlüsselt oder unverschlüsselt beim Zuschauer ankommen. [ps]
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