Nachdem Kabel-Deutschland-Kunden im Hamburger Umland nun schon seit mehrerer Wochen auf das „Hamburg Journal“ verzichten müssen, hat der NDR den Netzbetreiber erneut zum Handeln aufgefordert. Die Einspeisesperre müsse im Interesse der Zuschauer endlich aufgehoben werden.
Der anhaltende Kabelstreit fordert weiterhin Opfer: Seit April ist das „Hamburg Journal“ für Kunden von Kabel Deutschland nicht mehr im Umland der Hansestadt zu empfangen, denn der Netzbetreiber weigert sich angesichts des schwelenden Konflikts, das Format auch außerhalb der Hamburger Landesgrenze zu verbreiten. Seit mehreren Wochen schauen Interessenten außerhalb der Hansestadt nun schon in die Röhre, ein Unding, wie der NDR findet. Daher appelliert nun der Landesrundfunkrat des NDR an Kabel Deutschland, diese Haltung endlich aufzugeben. „Im Interesse der Zuschauerinnen und Zuschauer aus der Metropolregion fordern wir Kabel Deutschland auf, die Einspeisungssperre aufzuheben!“, fand Claus Everdiking, der Vorsitzende des Landesrundfunkrates, deutliche Worte.
Das Interesse am Geschehen in Hamburg höre nicht an der Landesgrenze auf. Tausende von Menschen pendeln täglich aus dem Hamburger Umland in die Stadt und seien daher auch an einer Berichterstattung interessiert. „Wir leben in einer Informationsgesellschaft. Deshalb ist nicht nachzuvollziehen, dass Kabel Deutschland seinen eigenen Kunden diese Informationsdienstleistung und damit den Zugang zur regionalen Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Senders NDR entzieht“, so Everdiking weiter.
Kabel Deutschland selbst sieht das allerdings anders. Da sich ARD und ZDF seit Anfang 2013 weigern, weiterhin für die Einspeisung ihrer Programme Entgelte an den Netzbetreiber zu zahlen, sieht der sich nicht mehr in der Pflicht, alle Angebote von den Öffentlich-Rechtlichen zu verbreiten. Entscheidend sind dabei die Must-Carry-Regeln, die festschreiben, welche Programme in den Kabelnetzen weitergeleitet werden müssen. Alles, was darüber hinaus geht, will der Netzbetreiber nun offenbar nach und nach einzustellen.
So hat Kabel Deutschland schon im letzten Herbst damit begonnen, einzelne Dritte Programme analog aus den verschiedenen Netzen zu werfen und durch Privatsender zu ersetzen. Denn laut der Must-Carry-Regeln ist der Netzbetreiber bei den Dritten nur dazu verpflichtet, den jeweils für die Region zutreffenden Sender weiter zu verbreiten. Davon macht der Kabelkonzern auch beim NDR Gebrauch. Da es sich beim „Hamburg Journal“ um ein Landesfenster der Handestadt handelt, ist dieses mittlerweile auch nur noch in Hamburg zu empfangen.
Der NDR appellierte nun zwar noch einmal an die Unterföhringer, die Beschwerden ihrer Zuschauer ernst zu nehmen, doch ein Einlenken von Seiten Kabel Deutschlands ist äußerst unwahrscheinlich. Derzeit laufen noch etliche Klagen vor den deutschen Gerichten, in denen der Konzern seine Ansprüche auf Einspeiseentgelte durchdrücken will – bisher allerdings ohne Erfolg. Kabel Deutschland scheiterte bisher in jeder bereits stattgefundenen Verhandlung. Es ist anzunehmen, dass der Konflikt bis zur letzten Instanz ausgefochten wird. Bis dahin werden wohl auch die Kabel-Deutschland-Kunden mit den Einschränkungen leben müssen.
Update (11. Juni, 14.44 Uhr):
Kabel Deutschland hat sich nun selbst zu den Aussagen des NDR zu Wort gemeldet und diese als fälschliche Darstellung zurückgewiesen. In einem Statement des Senders heißt es: „Anders als in der Pressemitteilung des NDR Landesrundfunkrates dargestellt, ist das „Hamburg Journal“ sehr wohl in der Metropolregion Hamburg empfangbar – und damit auch im schleswig-holsteinischen Umland von Hamburg. In der Metropolregion ist das ‚Hamburg Journal‘ digital zu empfangen und seit April zudem in hochauflösender Qualität (HD).“ Analog werde im schleswig-holsteinischen Umland von Hamburg das NDR Fernsehen in der Variante Schleswig-Holstein angeboten.
Zudem betonte der Netzbetreiber noch einmal, dass man sich an die gesetzlichen Vorschriften durch die Must-Carry-Regeln halte. Die Verbreitung Dritter Programme und deren regionaler Varianten außerhalb der gesetzlich bestimmten Gebiete bedürfe einer individuellen Einspeisevereinbarung. Eine solche liegt aber derzeit nicht vor. [fm]
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