Der Streit um die Einspeisegebühren geht in die nächste Runde: Nachdem Kabel Deutschland mit seinen Klagen gegen ARD und ZDF bisher stets gescheitert ist, zieht der Konzern im März nun vor den Bundesgerichtshof.
Sind die Öffentlich-Rechtlichen dazu verpflichtet, für die Einspeisung ihrer Programme im Kabel Entgelte an die Netzbetreiber zu entrichten? Diese Frage beschäftigt schon seit vielen Monaten die deutschen Gerichte, denn nachdem ARD und ZDF die entsprechenden Verträge Ende 2012 gekündigt haben, versuchen Kabel Deutschland und auch Unitymedia Kabel BW die Zahlungen nun einzuklagen. Bis dato allerdings ohne Erfolg. Denn bisher haben die Richter in jedem Prozess zu Gunsten der beklagten Sender entschieden.
Kabel Deutschland, der in dem Streit auch deutlich aggressiver vorgeht als die Konkurrenz von Unitymedia, lässt sich davon allerdings wenig beeindrucken und zieht nun vor den Bundesgerichtshof. Die Verhandlung ist dabei für den 3. März angesetzt, wie aus der aktuellen Termin-Vorschau des Bundesgerichtshofs hervorgeht.
Auf der Tagesordnung stehen dabei der Prozess gegen den Südwestrundfunk (SWR), der bisher vor dem Landgericht und danach am Oberlandesgericht Stuttgart geführt wurde, und die Klage gegen den Bayerischen Rundfunk (BR), die vor den gleichen Instanzen in München angestrengt wurde. Dabei versucht Kabel Deutschland nun in Karlsruhe zu erreichen, was dem Konzern bisher nicht gelungen ist: Eine richterliche Anordnung, dass ARD und ZDF für die Einspeisung ihrer Programme zahlen müssen.
Denn die Unterföhringer halten die Kündigung der Anstalten für sitten- und treuwidrig, da die Öffentlich-Rechtlichen nach ihrer Ansicht zum Abschluss eines Einspeisevertrags verpflichtet seien. Zudem sieht Kabel Deutschland in der Kündigung einen verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung der Beklagten sowie eine kartellrechtlich unzulässige Diskriminierung, da für Satellit und DBT-T auch weiterhin Entgelte gezahlt werden.
Die Berufungsgerichte hatten diese Punkte zwar jeweils verneint, dennoch hält Kabel Deutschland an der Forderung fest und versucht nun beim Bundesgerichtshof sein Glück. Neben der Feststellung, dass der Einspeisevertrag fortbestehe oder ein solcher neu abgeschlossen werden muss, klagt der Konzern zudem auf Schadensersatz oder Bereicherungsausgleich und Aufwendungsersatz für die vertragslose Einspeisung, die Kabel Deutschland trotz Kündigung bisher vornimmt. Auch diese Klagen wurden von den Vorinstanzen jeweils abgewiesen. Ab März wird sich nun zeigen müssen, ob sich die Richter in Karlsruhe dem anschließen oder zu Gunsten des Netzbetreibers entscheiden und damit dem Kabelstreit damit eine neue Richtung geben. [fm]
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