Die Immobiliengesellschaft Deutsche Annington darf ihre Mieter nicht pauschal zur Zahlung von Kabelgebühren verpflichten. Dies entschied das Amtsgericht Dortmund. Nach der Umstellung der Kabelversorgung auf eine eigene Tochtergesellschaft sollten die Mieter die Gebühren über die Wohnungs-Nebenkosten automatisch mit bezahlen.
Die Immobiliengruppe Deutsche Annington ist nicht berechtigt, ihre Mieter zur Zahlung von Kabelgebühren zu verpflichten. Dies entschied das Amtsgericht Dortmund in einem aktuellen Urteil. Im Sommer 2012 hatte die Deutsche Annington angekündigt, die Kabelversorgung in zahlreichen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen künftig über eine eigene Tochtergesellschaft, die Deutsche Multimedia Service GmbH, zu betreiben und die Kosten dafür in die normalen Betriebskosten der Wohnung zu integrieren.
Dagegen hatte sich jedoch Widerstand aufseiten der Mieter formiert, der nun vor Gericht Erfolg hatte. Gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte Susanne Neuendorf, die Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes Dortmund, dass der Kabelanschluss in den betroffenen Wohnungen ursprünglich von einem externen Versorger, dem Netzbetreiber Unitymedia, bereitgestellt worden war. In den Mietverträgen sei jedoch kein Versorgungsauftrag vereinbart gewesen, sodass die Mieter die Möglichkeit hatten, eigenständig einen Vertrag mit dem Netzbetreiber abzuschließen oder auf eine andere Art der TV-Versorgung zu setzen.
Mit der Kündigung der Verträge mit Unitymedia und der Umstellung auf eine eigene Versorgung hatte die Deutsche Annington jedoch versucht, dies zu ändern und wollte die Kabelversorgung folglich über die Betriebskosten der Wohnung mit abrechnen, wodurch sich diese verteuerten. Das Amtsgericht Dortmund hatte sich jedoch die Mietverträge angesehen, in denen kein entsprechender Versorgungsauftrag vereinbart ist. Daher hätten die Mieter selbst das Recht, zu entscheiden, ob sie Kabelfernsehen empfangen möchten oder nicht.
Längerfristig könnten auch bundesweit viele Mieter von dem Urteil betroffen sein, da die Deutsche Annington in zahlreichen Bundesländern Wohnungen besitzt. Bei zukünftigen Mietverträgen dürfte die Immobiliengruppe angesichts der Gerichtsentscheidung jedoch von vornherein darauf achten, dass die Versorgung mit Kabelfernsehen dort explizit festgehalten ist. Das Dortmunder Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Deutsche Annington noch Berufung einlegen kann. [ps]
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