Köln – Der Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) hat die Bundesnetzagentur für die Entgelte für die Bereitstellung und Kündigung von Teilnehmeranschlussleitungen kritisiert. Diese „Abwrackprämie“ behindere den Glasfaserausbau.
Die Agentur habe durch die Festsetzung der neuen Preise versäumt, ein positives Signal für den Glasfaserausbau zu setzen. Die Bundesnetzagentur hatte kürzlich die umstrittenen Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) bis zum 30.6.2012 neu genehmigt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Der Buglas bemängelt insbesondere die Tatsache, dass die Deutsche Telekom AG auch in solchen Fällen von ihren Wettbewerbern weiter ein Entgelt in Höhe von 16,05 Euro für die Kündigung der TAL verlangen darf, in denen der Kunde auf einen Glasfaseranschluss des Wettbewerbers wechselt und die Teilnehmeranschlussleitung gar nicht mehr benötigt.
Buglas-Präsident Hans Konle sagte: „Es ist nicht einzusehen, dass die Telekom ausgerechnet von den Unternehmen, die hohe Investitionen in moderne und hochleistungsfähige Glasfasernetze vornehmen noch eine Abwrackprämie für ihr altes Kupfernetz verlangen darf. Diese Summen könnten sehr viel besser in den zügigen Ausbau von Glasfasernetzen investiert werden.“
Auch an der Senkung der Kündigungsgebühr um 25 Prozent kann der Buglas nichts Positives finden: „Das Entgelt wurde von der Bundesnetzagentur und den Verwaltungsgerichten immer damit gerechtfertigt, dass die Telekom den Aufwand ersetzt bekommen soll, der entsteht, um die gekündigte TAL wieder für sich selbst oder andere Wettbewerber verfügbar zu machen“, so Konle. Diese Argumentation entfalle aber, wenn der Kunde von der Kupferleitung auf einen höherwertigen Glasfaseranschluss umsteige. Die TAL werde dann von niemandem mehr genutzt. Durch die Regelung kämen auf die Kabelnetzbetreiber bei der Umstellung auf das eigene Glasfasernetz Millionen von Euro „Abwrackprämie“ zu. [mw]
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