Der Bayerische Rundfunk (BR) will gegen eine geplante Analogabschaltung des Senders ARD-alpha durch Kabel Deutschland vorgehen. Nach Meinung des BR sei dies ein klarer Verstoß gegen die Must-Carry-Bestimmungen.
Der Bayerische Rundfunk (BR) will gegen die geplante Analogabschaltung von ARD-alpha durch Kabel Deutschland rechtlich vorgehen. Dies würde aus Sicht des Rundfunkveranstalters einen klaren Verstoß gegen die Must-Carry-Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages darstellen, wonach der Kabelnetzbetreiber verpflichtet ist, die öffentlich-rechtlichen Programme auch analog in seinen Netzen zu verbreiten. Der BR will nun alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ergreifen, um gegen eine analoge Abschaltung von ARD-alpha vorzugehen.
Zudem sei der BR nach eigener Rechtsauffassung nicht verpflichtet, eine Einspeisegebühr für die Verbreitung seiner Programme im Kabel zu zahlen. „Gebühren an Unternehmen, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen, sind nicht gerechtfertigt. Die KDG betreibt mit ihren Kabelnetzen einen eigenen Geschäftsbetrieb, mit dem sie Gewinne erzielt. Die Programme des Bayerischen Rundfunks sind hierfür gewissermaßen ein Vorprodukt, das der BR unentgeltlich anliefert, um der KDG überhaupt erst ihren erfolgreichen Geschäftsbetrieb zu ermöglichen“, erklärte Prof. Dr. Albrecht Hesse, Justitiar des Bayerischen Rundfunks.
Grund für den aktuellen Disputist der Kabelstreit um die Zahlung der Einspeiseentgelte für die Verbreitung der TV-Programme von ARD und ZDF. Kabel Deutschland hatte sich von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) eine so genannte medienrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen, wonach eine Streichung des Senders ARD-alpha aus den analogen Programmbouquets zulässig ist, da ein Must-Carry-Status durch die 2014 erfolgte Umbenennung von BR-alpha in ARD-alpha nicht mehr gegeben sei. Laut BR sei ARD-alpha jedoch kein neuer Sender, sondern nur eine Umbenennung des bestehenden Senders BR-alpha. [ps]
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