Hamburg – Die Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF und der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland GmbH (KDG) haben sich am Mittwoch über die technischen Rahmenbedingungen der künftigen Kabelweitersendung der Digitalbouquets „ARD Digital“ und „ZDF Vision“ geeinigt.
Damit werden die Zuschauer auch künftig öffentlich-rechtliche Programme im digitalen Kabel sehen können. ARD, ZDF und Kabel Deutschland sehen sich mit dieser Einigung auf einem guten Weg in die digitale Kabel-Zukunft. Die Einigung sieht vor, dass die digitalen Angebote von ARD und ZDF in den Kabelnetzen der Betreiber unverschlüsselt übertragen werden, so dass sie mit jedem im Handel erhältlichen digitalen Kabeldecoder (DVB-C-Standard) empfangen werden können.
Die jetzt getroffenen Regelungen sehen außerdem vor, dass für den Kabelempfang interaktiver digitaler Zusatzangebote von ARD und ZDF jedes Endgerät genutzt werden kann, das ein MHP-Logo trägt. Ferner herrscht Einigkeit darüber, dass MHP als einheitliche Basistechnologie für multimediale und interaktive Zusatzangebote alle zum Teil heute noch vorhandenen Vorläufersysteme in Zukunft ablösen bzw. erweitern wird.
Die im Kabelnetz verschlüsselt übertragenen Angebote sind mit jedem Endgerät empfangbar, welches in der Lage ist, die Angebote direkt oder über ein entsprechendes Common Interface-Zusatzmodul zu entschlüsseln. Außerdem haben sich die Beteiligten auf einen zuschauerfreundlichen Navigator zur Benutzerführung verständigt, der die Angebote von ARD und ZDF entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gleichberechtigt und diskriminierungsfrei abbildet. [lf]
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