Durch die am Dienstag getroffene Entscheidung des BGH im Kabelstreit sieht die ARD ihre Position bestätigt. Die Aufhebung der Entscheidung der Oberlandgerichte sieht man bei den Öffentlich-Rechtlichen gelassen.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe im Kabelstreit zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und Kabel Deutschland hat die Position der ARD bestärkt. Diese Meinung vertritt Karola Wille, Intendantin des MDR, der innerhalb der ARD für Kabelfragen zuständig ist. Zwar wurden die Urteile der Vorinstanzen, wonach die Kündigung der Einspeiseverträge seitens der ARD rechtens war, aufgehoben.
Das Gericht habe aber bekräftigt, dass die Kabelnetzbetreiber verpflichtet sind, die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu übertragen. Daher sieht sich die ARD in den entscheidenden Punkten bestätigt. Denn diese Verpflichtung leite keinen Anspruch auf den Abschluss eines Einspeisevertrages ab, erklärte Wille und ergänzt: „Die klaren Feststellungen des Gerichts sind eine gute Entscheidung für Zuschauerinnen und Zuschauer.“
Die Aufhebung der bisherigen Urteile sieht man bei der ARD gelassen. Laut Jens-Ole Schröder, Juristischer Direktor des MDR, hänge die Entscheidung damit zusammen, dass der BGH die Umstände der Vertragskündigung durch die Vorinstanzen nicht ausreichend gewürdigt sieht. Über das weitere Vorgehen wird erst nach Eingang der vollständigen Entscheidung des BGH entschieden. [buhl]
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