
Jena – Eine Antennengemeinschaft hat sich gegen einen Vermieter durchgesetzt, der den Gestattungsvertrag kündigte und auf die teurere Kabel Deutschland setzen wollte.
Das Landgericht Gera legte fest, dass der Wohnhauseigentümer Ernst-Abbe-Siedlung GmbH die Bewohner nicht vom Versorgungsnetz der Antennengemeinschaft Jenzig trennen darf, berichtet Jena TV.
Damit kann die umstrittene Hausverteileranlage in dem Gebäude in der Karl-Liebknecht-Straße weiter betrieben und die Mieter mit Fernseh- und Rundfunksignalen versorgt werden.
Der Vermieter hatte der Antennengemeinschaft die Versorgungserlaubnis für das Haus entzogen und an die Kabel Deutschland GmbH vergeben. Als Grund nannte man den Wunsch nach einer besseren Versorgungssicherheit für alle Haushalte. Der Wechsel wäre aber für die Bewohner monatlich teurer geworden
Armin Tondera, der Vorsitzende der Gemeinschaftsantennenanlage Jenzig, hatte gegen die Kündigung nun erfolgreich geklagt. Mit dem Entzug der Versorgungserlaubnis wäre zudem die Existenz der gesamten Antennenanlage bedroht gewesen, denn man hätte auch die an das Wohnhaus anschließenden Gebäude nicht mehr versorgen können. [fp]
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