Beim zweiten Anga Politikgespräch, das am 6. November in Berlin stattfand, diskutierten Vertreter aus Politik und Wirtschaft vor allem über das Thema Einspeisevergütung. Die Grundaussage: Aufgrund der Must-Carry-Regelungen sollten große und kleine Netzbetreiber eine angemessenes Entgelt für die Verbreitung der Programme erhalten.
Am 6. November fand in Berlin das zweite Anga Politikgespräch statt, das vom Anga Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber veranstaltet wurde. Dabei diskutierten Vertreter aus Politik und Wirtschaft aus dem aktuellem Anlass des Streits über die Einspeisegebühren zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Kabelnetzbetreibern über urheberrechtliche Rahmenbedingungen und Einspeisevergütung.
Wie der Veranstalter am heutigen Montag mittelte, sprachen sich dabei Vertreter von Bundespolitik, Länderebene, Medienanstalten und Netzbetreibern dafür aus, dass nicht zuletzt aufgrund der Must-Carry-Regelungen auch künftig ein angemessenes Entgelt für die Programmverbreitung an die Kabelnetzbetreiber zu zahlen sei – auch an die kleineren Anbieter. Anga-Präsident Thomas Braun fasste die Position der Netzbetreiber zusammen „Kabelnetzbetreiber investieren massiv in den Ausbau ihrer Netze und neue Angebote, wovon nicht zuletzt die Inhalteanbieter profitieren. Das muss auch bei der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens berücksichtigt werden.“
Erwartungsgemäß wurde diese Auffassung von öffentlich-rechtlichen sowie privaten Programmveranstaltern nicht geteilt. Diese forderten einen Paradigmenwechsel, wonach zukünftig der Wert der Inhalte stärker berücksichtigt werden solle und die Refinanzierung der Netze ausschließlich über Endkundenentgelte erfolgen solle. Einigkeit bestand darüber, dass in der digitalen Zeit insgesamt neue Geschäftsmodelle erforderlich seien, da die Marktteilnehmer die neuen Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen könnten. [ps]
Bildquelle:
- Empfang_Kabel_Artikelbild: © soupstock - Fotolia.com