Die Analogabschaltung im Kabel wird in Sachsen nun doch nicht Ende 2014 erfolgen. Der Landtag hat den Termin mit einer Änderung des sächsischen Privatrundfunkgesetzes auf Ende 2018 verschoben. Er ist damit den Wünschen der großen Kabelnetzbetreiber gefolgt.
Die ursprünglich für den 31. Dezember 2014 festgesetzte Abschaltung des analogen Kabelfernsehens in Sachsen wurde kurzfristig abgeblasen. Mit einer im sächsischen Landtag beschlossenen Änderung des Privatrundfunkgesetzes wurde der seit langem feststehende Termin nun seitens der Regierungsfraktionen von CDU und FDP doch noch gekippt. Die Änderung sieht vor, den Abschalttermin um vier Jahre zu verschieben.
Am 31. Dezember 2018 sollen nun also die Totenglocken für das analoge Kabelfernsehen in Sachsen und damit vermutlich auch bundesweit läuten. Denn wenn ein Bundesland anfängt, die Analogabschaltung per Gesetz durchzudrücken, dann dürfte diese auch in anderen Teilen der Republik nicht mehr lange aufzuhalten sein.
Lange Zeit hatte es danach ausgesehen, dass der Termin für die Analogabschaltung in Sachsen in diesem Jahr tatsächlich eingehalten wird. So hatten insbesondere kleinere und mittlere Kabelnetzbetreiber ihre Technik in den vergangenen Jahren vollkommen digital umgestellt. Große Netzbetreiber wie Kabel Deutschland, Tele Columbus und Primacom versorgen jedoch immer noch hunderttausende Haushalte mit analogen TV-Signalen. Sie hatten bei der Politik auf eine Verschiebung des Abschaltdatums gedrängt.
Der Landtag ist der Argumentation der großen Netzgesellschaften dabei im Wesentlichen gefolgt. So würden zu viele Haushalte nach wie vor analoges Kabelfernsehen empfangen. Eine Umstellung innerhalb kurzer Zeit sei deshalb problematisch. Bis Ende 2018, davon geht man zumindest in den Fraktionen aus, könne diese jedoch erfolgen, da die Digitalisierung der TV-Haushalte dann weitgehend vollzogen sein dürfte. [ps]
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