Die SD-Grundverschlüsselung der Free-TV-Programme von RTL und ProSiebenSat.1 soll nach den Beschlüssen des Bundeskartellamts auch auf den letzten Übertragungswegen fallen. Während sich die Senderveranstalter zur baldigen Aufhebung der Verschlüsselung bekennen, herrscht von Seiten der Netzbetreiber bislang nur betretenes Schweigen – mit Ausnahme der Telekom.
Mit seinem Urteil vom 27. Dezember 2012 hat das Bundeskartellamt (BKartA) den Senderveranstaltern RTL und ProSiebenSat.1 die SD-Grundverschlüsselung ihrer Free-TV-Programme über Satellit, Kabel und IPTV untersagt. Genauer gesagt bedeutet dies, dass die Veranstalter die unverschlüsselte Weiterleitung ihrer Programme bis zum Endkunden auch gegenüber den Netzbetreibern durchsetzen müssen, die diese bislang nur verschlüsselt ausstrahlen.
Dabei ist jedoch bislang völlig unklar, wann die TV-Zuschauer betroffener Übertragungswege mit einem Wegfall der SD-Grundverschlüsselung rechnen können. Während die Mediengruppen von RTL und ProSiebenSat.1 auf Nachfrage der Redaktion bereits bestätigt haben, dass man bereits sämtliche betroffene Übertragungswegbetreiber kontaktiert und diese zur unverschlüsselten Ausstrahlung der entsprechenden Programme aufgefordert habe, schweigen sich die Netzbetreiber selbst bislang weitgehend aus.Kabelnetzbetreiber geben sich bedeckt
Unmittelbar nach der Verkündung des Kartellamts-Beschlusses am 28. Januar 2012 stellte Kabel Deutschland klar, dass die SD-Grundverschlüsselung in den KDG-Netzen bis auf weiteres bestehen bleiben werde. Auch von Seiten des Kabelnetzbetreibers Tele Columbus ließ man bislang nur verlauten, dass man die rechtlichen Implikationen des Kartellamts-Beschlusses nicht zuletzt im Hinblick auf die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Inhalteanbietern überprüfen werde. Die Primacom war trotz mehrmaligem Nachfragen der Redaktion bislang nicht zu einer Stellungnahme bereit. Deutsche Telekom hat keine Bedenken
Vergleichsweise offen zeigte man hingegen bei der Deutschen Telekom, deren IPTV-Plattform Entertain ebenfalls vom Wegfall der SD-Verschlüsselung für die Free-TV-Programme von RTL und ProSiebenSat.1 betroffen ist. Wie ein Sprecher des Unternehmens gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de mitteilte, befinde man sich bereits in Gesprächen mit den Programmveranstaltern. Grundsätzlich stehe einer Aufhebung der SD-Verschlüsselung über Entertain aus Sicht der Telekom nichts entgegen. Jedoch bedarf dies einer Anpassung beziehungsweise Neuverhandlung der bestehenden Verträge mit den Senderbetreibern. Insgesamt erwarte man sich von einer Abschaffung der SD-Verschlüsselung keinen Nachteil für Nachfrage und Umsatz bei Entertain. Der Kabelkiosk von Eutelsat als Sonderfall
Eine Sonderrolle nimmt bislang der Kabelkiosk von Eutelsat ein. So teilte Eutelsat auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de mit, dass es durch den Beschluss des Bundeskartellamts zu keiner Aufhebung der SD-Verschlüsselung beim Kabelkiosk kommen werde. Demnach sei die verschlüsselte Zuführung der Signale von Übertragungswegbetreibern wie dem Kabelkiosk vom Urteil des Bundeskartellamts nicht betroffen. Maßgeblich für die technischen Vorraussetzungen, unter welchen die SD-Free-TV-Sender in den Netzen angeboten werden, seien vielmehr die Einspeisevereinbarung zwischen Kabelnetzbetreiber und Inhalteanbieter. [ps]
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