Auch in den kommenden acht Jahren kann der Rundfunk terrestrisch empfangen werden. Darauf einigte sich die Weltfunkkonferenz am Donnerstag. Damit bleibt auch das digitale Antennenfernsehen DVB-T/DVB-T2 erhalten. Das Institut für Rundfunktechnik (IRT) und die ARD begrüßten die Entscheidung.
In den Ausbau des digitalen terrestrischen Fernsehens wurde gerade auch in Deutschland in den letzten Jahren viel investiert, im Sommer 2016 soll der neue Standard DVB-T2 starten, der auch den Empfang von HD-Programmen ermöglicht. Die am Donnerstag getroffene Entscheidung der World Radiocommunication Conference (WRC-15), das UHF-Band (470-960 MHz) bis 2023 dem terrestrischen Rundfunk zur Verfügung zu stellen, sichert den Start des neuen Standards jetzt endgültig ab.
Eine Diskussion über die Nutzung des UHF-Bandes in der sogenannten ITU-Region 1, in der Europa, Afrika, der Nahe Osten sowie Zentralasien zusammengefasst werden, wird es erst in acht Jahren wieder geben. Das beschlossen Vertreter von über 150 Regierungen in Genf.
Positiv wurde diese Entscheidung vom Institut für Rundfunktechnik (IRT) und der ARD aufgenommen. „Das Ergebnis ist ein großer Erfolg für den europäischen Rundfunk“, erklärte das IRT. Auch von Seiten der Öffentlich-Rechtlichen wurde das Vorgehen der WRC-15 begrüßt: „Die Entscheidung bedeutet für die Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer in Deutschland, dass sie weiter auf den gewohnten Fernsehempfang über Antenne, demnächst auch in HD, setzen können. Auf diesem Frequenzband wird ab 2017 DVB-T2 im Regelbetrieb gesendet.“ Des Weiteren bestätige die Entscheidung die Empfehlungen des Lamy Reports, wonach das Frequenzband bis 2030 ausschließlich dem digitalen Fernsehen zur Verfügung stehen sollte. [buhl]
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