Urteil: Gema-Pflicht für Antennengemeinschaften bestätigt

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Bild: © JuergenL - Fotolia.com
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Anders als eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die über Kabel TV- und Radiosignale von einer Gemeinschaftsantenne an die einzelnen Geräte weiterleiten und daher keine Gema für die Weiterleitung zahlen müssen, unterliegen Antennengemeinschaften weiterhin der Gema-Pflicht.

Erfolg für die Gema: Nachdem der Bundesgerichtshof im September letzten Jahres entschieden hatte, dass Gemeinschaften aus Wohneigentümern für die Weiterleitung von Fernseh- und Radioprogrammen per Kabel von einer Gemeinschaftsantenne keine Gema-Gebühr zahlen müssen, konnte die Gema nun wieder Erfolge hinsichtlich der Gebühren-Pflicht verbuchen. So urteilte jüngst das Landgericht Halle über einen ähnlichen Fall: Hier sahen die Richter bei der gemeinschaftlichen Nutzung einer Antennenanlage jedoch anders als im letzten Jahr eine Gebührenpflicht vorhanden.

In ihrem Urteil grenzten die Richter den vorliegenden Fall von dem Urteil des letzten Jahres ab. Im Gegensatz zu der Münchner Wohnungseigentümerschaft, bei der keine öffentliche Wiedergabe des TV- und Radiosignals gegeben war, die eine Gebührenpflicht begründet hätte, war in Halle über eine Personengemeinschaft verhandelt worden, die sich zur gemeinsamen Nutzung einer Antennenlage zusammengeschlossen habe.
 
Bei einer solchen Antennengemeinschaft handelt es sich nicht um eine private Gruppe wie bei den Münchner Wohnungseigentümern. Dementsprechend stände hier die Weitersendung der Fernsehsignale an die TV-Geräte der einzelnen Nutzer im Vordergrund, sodass eine Gema-Pflicht vorliege. So sei es auch jederzeit möglich, sowohl den Personenkreis als auch das Kabelnetz selbst zu erweitern.
 
Die Gema sieht in dem jüngsten Urteil sowie zweier im Frühjahr geendeten Verhandlungen in Leipzig und Potsdam ihre Auffassung bestätigt, dass es sich bei dem im September 2015 entscheidenen Fall um einen Sonderfall handelt. „Die Lizenzierungs- und Vergütungspflicht von Kabelnetzbetreibern wird durch die jüngsten Urteile in keiner Weise in Frage gestellt“, begrüßt Thomas Theune, Direktor Sendung und Online bei der Gema, das Urteil. „Im Gegenteil: Sie stärken den Anspruch der Urheber auf eine gerechte Vergütung.“ Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (Anga) hatte schon im Anschluss an das Urteil im vergangenen Jahr klargestellt, dass die Wohnungswirtschaft wahrscheinlich nicht von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes profitieren könne. [kw]

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50 Kommentare im Forum
  1. Muss ja niemand der Gema auf die Nase binden, das eine AG besteht. Und reinlassen muss man so einen Kontrolleur auch nicht.
  2. Was ist eine Antennengemeinschaft ? ist damit nun eine normale TV Antenne gemeint DVB T auf den Dach für alle , oder meint man damit eine Sat Antenne , eine Sat Schüssel ist wenn man so will eine Antenne, es gibt einige Eigentümer Gemeinschaften die eine Sat Anlage haben . Kann mich mal bitte jemand Aufklären ?
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