Tele 5 zieht DVB-T-Klage zurück

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Bild: © JuergenL - Fotolia.com
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Tele-5-Geschäftsführer Jochen Kröhne hat mit seiner Klage gegen das Vergaberecht der DVB-T-Kapazitäten in Nordrhein-Westfalen für Aufsehen gesorgt.

Bereits vor der Sommerpause wollte die Medienkommission der Landesanstalt für Medien (LfM) die Rangfolgeentscheidung für die Kabelbelegung bekannt gegeben. Die Tele-5-Klage machte ihnen einen Strich durch die Rechnung. Mit ihr wollte Kröhne erreichen, dass das Vergabeverfahren für die Frequenzen des digitalen Antennenfernsehens überprüft wird. Nun, da die Klage zurückgezogen wurde, steht der Kabelbelegung nichts mehr im Wege.

Kröhne hält das Vergabeverfahren dennoch nach wie vor für rechtsstaatlich fragwürdig, da sowohl ProSiebenSat.1 als auch der RTL-Gruppe bereits vor der Ausschreibung der Kapazitäten je ein Multiplex für vier Programme zugesprochen wurde. Was weitere Gründe für Kröhnes Klage waren und warum er sie dann letztendlich doch zurückzog, können Sie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist, lesen. [lf]

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  • Empfang_DVB-T_Artikelbild: © JuergenL - Fotolia.com
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