In der Diskussion um eine mögliche Umwidmung von Rundfunkfrequenzen für den Mobilfunk bekommt das terrestrische Fernsehen nun Rückendeckung. Man dürfe die Frequenzen von DVB-T nicht an den Mobilfunk abtreten, so die Meinung der Bundesländer.
In Zeiten ständig wachsenden Datenströme stößt der Mobilfunk langsam an seine Grenzen. Über den Breitbandausbau soll dieses Problem gelöst werden – dochfehlt es dem Mobilfunk langfristig an freien Frequenzen, um diesen weiter voran zu treiben. Laut Bundesnetzagentur ist die Nachfrage bereits jetzt deutlich größer als das verfügbare Frequenzspektrum. Daher plant die Behörde eine Versteigerung aller für den Mobilfunk geeigneten Frequenzen, bei der auch das 700-MHz-Band unter den Hammer kommen soll. Das sindgenau jenen Frequenzen, die bislang von Fernsehen und Hörfunk genutzt werden.
Die Bundesländer halten von diesem Plan aber offenbar wenig, denn sie wollen die DVB-T-Frequenzen nicht an den Mobilfunk abtreten. Wie Jacqueline Kraege, Chefin der Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz, am Mittwoch im Interview mit dem Online-Portal „medienpolitik.net“ erklärte, bedürfe eine Zuteilung von Rundfunkfrquenzen an den Mobilfunk der Zustimmung des Bundesrates. Diese liege bisher aber nicht vor. „Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gehen davon aus, dass das vom Rundfunk genutzte 700-MHz-Band bis auf Weiteres noch für DVB-T benötigt wird“, so Kraege.
Nach der Ankündigung der RTL Gruppe, bis Ende 2014 komplett aus dem terrestrischen Antennenfernsehen aussteigen zu wollen, werden die Zukunftsaussichten von DVB-T breitflächig diskutiert. Die Bundesländer sehen dabei technologie-, medien- und gesellschaftspolitischen Gründe, wieso sie an DVB-T festhalten sollten. „Es ist der einzige Verbreitungsweg, der eine von Satelliten-, Kabelnetz- und Mobilfunkbetreibern unabhängige Fernsehversorgung nach Maßgabe der Programmveranstalter garantiert“, so die Staatskanzleichefin. DVB-T liefere so grundsätzlich einen zusätzlichen Beitrag zu Pluralismus, Angebotsvielfalt und Wettbewerb.
Nichtsdestotrotz müsse aber auch der Breitbandausbau weiter voran schreiten. So sei klar, dass etwaige freiwerdende Frequenzen in erster Linie für den Ausbau des mobilen Breitbands in ländlichen Gebieten, vergleichbar zum Verfahren im Rahmen der Digitalen Dividende I, genutzt werden müssen, fuhr Krage fort. In diesem Sinne haben die Bundesländer die Wirtschaftsminister nun damit beauftragt, einen Bericht zur Weiterentwicklung des Breitbandausbaus unter Außerachtlassung der Kapazitäten des terrestrischen Digitalfernsehens zu erstellen. [fm]
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