Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR Hessen) hat im Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz., S. 1297 f.) Frequenzen für die Veranstaltung und Verbreitung digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) zur Versorgung des Rhein-Main-Gebietes ausgeschrieben.
Bis zu 12 TV-Angebote einschließlich Mediendienste können nach dem derzeitigen Stand der Kompressionstechnik über die ausgeschriebenen Übertragungskanäle (K 34, K 54, K 64, jeweils auf den Standorten Großer Feldberg/Taunus, Frankfurt Fernmeldeturm, Wiesbaden/Hohe Wurzel) verbreitet werden. Zur Bewerbung aufgefordert sind insbesondere Anbieter bundesweiter und regionaler Fernsehprogramme sowie Anbieter von Mediendiensten. Bei der Vergabe der jeweiligen Übertragungskapazitäten, die gesondert für einzelne Programme erfolgt, sind die Programmveranstalter vorrangig zu berücksichtigen, die bereits analoge terrestrische Frequenzen nutzen. Auch Veranstalter, die verpflichtet sind, regionale Fensterprogramme zu veranstalten, sind über DVB-T zu verbreiten.
Die ausgeschriebenen Frequenzen versorgen das Rhein-Main-Gebiet in Hessen und Rheinland-Pfalz. Etwa 2,3 bis 3 Mio. Zuschauer werden die Programme mit einer kleinen Zimmer-Stabantenne empfangen können. Die Reichweite kann sich auf über 6 Mio. Einwohner erhöhen, wenn der Empfang über eine herkömmliche, auf den Senderstandort ausgerichtete Dachantenne erfolgt.
Die LPR Hessen beabsichtigt, das Vergabeverfahren spätestens bis zum November 2004 abzuschließen. Nach der Rahmenvereinbarung zwischen den Landesmedienanstalten in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen sowie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und privaten Veranstaltern sollen die Programmbouquets des Hessischen Rundfunks (ARD) und des ZDF am 4. Oktober 2004, die Programme der privaten Veranstalter am 6. Dezember 2004 auf das DVB-T-Sendernetz aufgeschaltet werden. [lf]
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