Der Verband Sächsischer Lokalrundfunk läutet die Alarmglocken. Die Verbreitung regionaler Fernsehangebote steht laut den Verantwortlichen vor dem Aus. Nach wie vor sind zahlreiche Anbieter außerhalb von Leipzig in Sachsen bislang ausschließlich analog über Hausantenne zu empfangen.
Die Verhandlungen der Fernsehveranstalter mit dem von der Bundesnetzagentur lizenzierten technischen Betreiber der DVB-T-Übertragungskapazitäten, der Mugler AG mit Sitz im sächsischen Oberlungwitz, seien schon seit einiger Zeit ins Stocken geraten, führte der Verband in einer Brandmitteilung am Freitag die Gründe aus. Soweit derzeit überhaupt schriftliche Angebote des Unternehmens vorlägen, würden sich die Sendekosten der Veranstalter bei einer Umstellung auf DVB-T in etwa verdoppeln. Das sei für viele Anbieter nicht refinanzierbar.
Angesichts der rechtlichen Vorgaben stehe zu befürchten, dass die betroffenen Fernsehveranstalter ab dem Jahr 2013 die Verbreitung ihrer Programme in analog betriebenen Kabelanlagen einstellen müssten, hieß es weiter. Ihnen bliebe nur die Verbreitung in digitalen Kabelanlagen. Auf diesem Weg seien derzeit aber nur etwa 20 Prozent der sächsischen Haushalte erreichbar, so der Verband. Mittelfristig könnte dies für viele Fernsehveranstalter das finanzielle Ende bedeuten.
Die kritische Situation, in der sich der sächsische Lokalrundfunk derzeit befindet, ist nach Auffassung der Betreiber von regionalen TV-Angeboten nicht nur hausgemacht. Die von der sächsischen Medienpolitik seit der Wiedervereinigung favorisierte, nach wie vor positiv zu beurteilende Förderung der Meinungsvielfalt durch die Zulassung vieler lokaler und regionaler Programme zeige hier seine Kehrseite.
Von derzeit etwa 60 lokalen und regionalen Fernsehveranstaltern im Freistaat Sachsen könnten und wollten nur weniger als ein Dutzend Programme überhaupt über DVB-T verbreiten, warnte der Verband. Dazu hätten auch die rechtlichen Vorgaben im Telekommunikationsgesetz und die restriktive Vergabepolitik der Bundesnetzagentur beigetragen, die den Eigenbetrieb der Sendeanlagen durch die Veranstalter verhinderten.
[ar]
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