Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat die Pläne der Bundesnetzagentur kritisiert, weitere DVB-T-Frequenzen an Mobilfunkunternehmen zu versteigern. Die Interessen der Zuschauer dürften nicht den wirtschaftlichen Interessen einiger Unternehmen geopfert werden.
Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) betrachtet die Pläne der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Beschneidung der Frequenzen des digitalen terrestrischen Rundfunks (DVB-T) mit Sorge. Auf einer Sitzung vom Freitag (19. Juli) äußerte sich die Vorsitzende der Medienkommission, Frauke Gerlach, kritisch zu den Plänen der Netzbehörde, dass 700-MHz-Frequenzband künftig dem Mobilfunk zuzusprechen. Durch einen solchen Schritt würden die Belange des Rundfunks als öffentliches Kulturgut enorm tangiert.
„Der Rundfunk darf nicht im Wettbewerb mit dem Mobilfunk vernachlässigt werden. Ich befürchte, dass mit einer kompletten Umwidmung des Frequenzbandes der Rundfunk in seiner Aufgabenerfüllung eingeschränkt wird“, so Gerlach. Die Entwicklungsmöglichkeiten des terrestrischen Fernsehens müssten im Sinne der Zuschauer erhalten bleiben. Der wichtige Empfangsweg DVB-T dürfe nicht den wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkunternehmen geopfert werden.
Die LfM stellt sich damit an die Seite von ARD, ZDF, der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und dem Verband privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT), die sich in den vergangenen Wochen ebenfalls kritisch zu den Plänen der Bundesnetzagentur (BNetzA) geäußert hatten. Im Juni hatte die Netzbehörde den „Konsultationsentwurf zur Anordnung und Wahl des Verfahrens zur Vergabe von Frequenzen“ vorgestellt. Dieser sieht eine Versteigerung des 700-MHz-Frequenzbandes für Mobilfunkunternehmen vor. Das Frequenzband steht derzeit für den digitalen terrestrischen Rundfunk zur Verfügung und könnte beispielsweise bei einer möglichen Umstellung auf den neuen Standard DVB-T2 für einen zeitweiligen Simulcast-Betrieb entscheidend sein. [ps]
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