Deutscher Richterbund: „Fake-News“ lassen sich nicht verbieten

9
56
Bild: © JuergenL - Fotolia.com
Bild: © JuergenL - Fotolia.com

Trotz aller Diskussionen um „Fake News“ erwartet der Deutsche Richterbund kurzfristig keine Erfolg versprechenden Gesetzesänderungen. Das sagte der Geschäftsführer des Bundes der ARD.

Fake-News lassen sich nicht so einfach verbieten. Den Standpunkt vertritt zumindest der Deutsche Richterbund. Im Interview mit dem ARD-Politikmagazin Kontraste erklärte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn: „Ich bin immer skeptisch, wenn man ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl sagt, wir machen den ganz großen Wurf. Daran glaube ich nicht. Und nach den Informationen, die wir haben, wird da auch kein großer Wurf mehr kommen, der nun allumfassend Fake News in den Griff kriegt.“

In dem Interview mit dem RBB-Magazin, sagte Rebehn weiter, dass er eine klare Definition vermisse, was unter Fake News zu verstehen sei. Es müsse deutlich zwischen strafbaren Handlungen und Meinungsäußerungen unterschieden werden. Letztere könnten zwar sachlich falsch sein, würden aber niemanden betreffen, beleidigen oder verleumden. „Der Ruf, Fake News zu verbieten, der ist leichter getan, als er umzusetzen ist“, warnt der Deutsche Richterbund.

Für die Betroffenen von solchen Falschnachrichten sei es vor allem wichtig, dass sie einen Auskunftsanspruch gegenüber den Plattform-Betreibern erhielten, „um selbst zivilrechtlich gegen Fake News vorgehen zu können.“ Plattform-Betreiber müssten verpflichtet werden, feste Ansprechpartner im Inland zu benennen, so Rebehn. Falls bei einer entsprechenden Gesetzesregelung in Zukunft Facebook und Co. auf Auskunftsersuchen reagieren müssen, könnten die bereits bestehenden Strafrechtsparagraphen konsequent angewendet werden. [km]

Bildquelle:

  • Empfang_DVB-T_Artikelbild: © JuergenL - Fotolia.com
9 Kommentare im Forum
  1. Verbieten ist auch der falsche Weg, das ist einfach zu nah an Zensur. Aber eine Kennzeichnungspflicht und zwingende Angabe des Verfassers /Quellen wäre sehr hilfreich. Wenn ich ein Plakat aufhänge muss ich auch "v.i.s.d.p" angeben.
  2. schwindeln ist doch auch nicht erlaubt, ist teilweise sogar unter Strafe Fake News = schwindeln, oder ?
  3. Es gibt ja den Straftatbestand "Vortäuschen einer Straftat". Wenn man das nicht nur direkt gegenüber der Polizei, sondern auch als "öffentliche Bekanntmachung" unter Strafe stellt, wäre das meiste doch schon abgedeckt… Vieles anderes dürfte unter Verleumdung fallen.
Alle Kommentare 9 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum