BNetzA widerspricht Kritik von O2 und E-Plus

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Bild: © JuergenL - Fotolia.com
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Bonn – Der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), Matthias Kurth, widerspricht der Kritik von O2 und E-Plus, das Vergabeverfahren für die Digitale Dividende sei nicht chancengleich.

Die so genannten E-Netzbetreiber, also jene, die über Frequenzen im Bereich um 1.800 MHz verfügen, befürchten, dass sie im Vergabeverfahren für die Digitale Dividende gegenüber D-Netzbetreibern benachteiligt werden. Da nach Meinung von O2 und E-Plus die Vergaberegeln gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) verstoßen, klagen beide Mobilfunker vor dem Verwaltungsgericht Köln.

Im Interview mit DIGITAL INSIDER spricht BNetzA-Präsident Kurth über die Vergaberegeln. Für Netzbetreiber, die wie T-Mobile und Vodafone bereits über ein 900-MHz-Spektrum verfügen, verringern sich die Bietrechte. „D-Netz-Betreiber können dementsprechend maximal auf 2 × 10 MHz (gepaart) steigern, während E-Netz-Betreiber auf 2 × 15 MHz (gepaart) bieten können“, so Kurth gegenüber DIGITAL INSIDER.

Aufgrund ihrer Reichweite sind die Frequenzen der Digitalen Dividende, die für die Versorgung ländlicher Räume mit mobilen Breitbanddiensten genutzt werden sollen, besonders begehrt. Da der Aufbau und Betrieb für ein Funknetz im 1.800-MHz-Spektrum teurer ist als im 900-MHz-Spektrum, sehen sich O2 und E-Plus gegenüber T-Mobile und Vodafone benachteiligt.

Die Kritik der Mobilfunkanbieter ist nicht die einzige an der Versteigerung der Digitalen Dividende. Der Rundfunk befürchtet Störungen in Endgeräten und Kabelnetzen durch mobile Breitbanddienste und wirft der Bundesnetzagentur vor, zu überhastet die Frequenzen zu versteigern, ohne die Störproblematik entsprechend zu berücksichtigen. Auch hierzu antwortet Kurth im Interview mit DIGITAL INSIDER. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.digital-insider.de. [mh]

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