München – Nachdem der Bundesgerichtshof dem Pay-TV-Betreiber Premiere am Donnerstag die Verwendung mehrerer Bestimmungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Aboverträge untersagte, will Premiere nun reagieren.
„Der BGH hat verschiedene Klauseln der AGBs für unzulässig erklärt, da diese zu unbestimmt, zu ungenau bzw. nicht konkret genug waren,“ erklärte ein Premiere-Sprecher auf DF-Anfrage.
Die beanstandeten Klauseln würden Änderungen der Preis- und Angebotsstruktur laufender Verträge betreffen. „Premiere wird die entsprechenden Klauseln nun schnellstmöglich anpassen, die dann für alle Neuverträge Anwendung finden,“ so der Sprecher weiter. „Bestehende Verträge bleiben wirksam, die beanstandeten Klauseln finden aber keine Anwendung.“
Der BGH beanstandete unter anderem eine Klausel, in der sich Premiere eine Erhöhung der Abo-Beiträge vorbehält, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Auch die Verwendung von vier weiteren Klauseln wurde nun rechtskräftig untersagt (DF berichtete). [fp]
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